Präventionskurse nach § 20 des Fünften Sozialgesetzbuchs

Präventionskurse nach § 20 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) sind zertifizierte Gesundheitsangebote, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gefördert werden. Ziel dieser Kurse ist es, Krankheiten vorzubeugen, die Gesundheit zu stärken und das Wohlbefinden nachhaltig zu verbessern. Sie richten sich an Versicherte, die aktiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten – sei es durch Bewegung, Stressabbau oder eine gesündere Lebensweise.

Die Kurse werden von qualifizierten Trainer:innen, wie z. B. Fitnesstrainer:innen, Physiotherapeut:innen oder Ernährungsberater:innen, geleitet und müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören eine fundierte fachliche Basis, eine klare Zielsetzung und eine wissenschaftlich anerkannte Methodik. Wenn ein Kurs als Präventionskurs nach § 20 SGB V zertifiziert ist, können Versicherte die Kosten teilweise oder sogar vollständig von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.

Wie hoch ist die Erstattung durch die Krankenkasse?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 100 % der Kursgebühren, jedoch oft nur bis zu einem bestimmten Betrag (meist zwischen 75 € und 150 € pro Jahr). Die genauen Konditionen können je nach Kasse variieren.

Muss ich den Kurs selbst vorstrecken?

Ja, in den meisten Fällen müssen Sie die Kursgebühren zunächst selbst zahlen und erhalten die Erstattung im Nachhinein von Ihrer Krankenkasse. Einige Kassen bieten jedoch auch direkte Abrechnungsmöglichkeiten an.

Wie beantrage ich die Erstattung?

Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein – entweder online, per Post oder über eine App.

Was passiert, wenn ich den Kurs nicht vollständig besuche?

Die meisten Krankenkassen verlangen eine mindestens 80 %-ige Teilnahme, um die Kosten zu erstatten. Bei Abbruch oder zu vielen Fehlterminen kann die Erstattung verweigert werden.